Montag, 23. Juli 2012

Diskussion über Beschneidungen (3): Elternrechte: Kinobesuch nein, Beschneidung ja?!

Ich lehne die Beschneidung von Säuglingen und unmündigen Kindern aus medizinisch nicht zwingenden, zum Beispiel religiösen Gründen ab. In loser Folge werde ich in den kommenden Wochen hier die Argumente der Befürworter von Beschneidungen kommentieren:

Behauptung 3: "Die Eltern müssen das Recht haben, ihre Kinder so zu erziehen, wie sie das für richtig halten. Dazu gehört auch die Beschneidung aus religiösen Gründen."

Die Eltern haben laut Gesetz bei der Erziehung ihrer Kinder einen recht großen Spielraum zu entscheiden, was ihrer Meinung nach für den Nachwuchs gut und was schlecht ist. Aber es gibt dort Grenzen, wo das Wohl des Kindes gefährdet ist. Zum Beispiel dürfen sich Eltern nicht über die Altersfreigabe bei Kinofilmen hinweg setzen. Ist der Film ab 18, darf der/die 17-Jährige auch mit Mama oder Papa nicht rein. Hier schützt der Staat die Kinder vor einer möglichen negativen psychischen Entwicklung, egal ob die Eltern es wollen oder nicht.

Gleichzeitig spricht sich eine Mehrheit der Parteien im Bundestag dafür aus, dass Eltern ihre männlichen Kinder aus religiösen Gründen, in einer medizinisch nicht notwendigen Operation, (meist ohne Betäubung) einen Teil des Penis entfernen lassen dürfen. Dabei leidet der Säugling unter unbeschreiblichen Schmerzen. Der Eingriff ist nicht umkehrbar. Welches Ereignis wird die Psyche der Kinder wohl mehr belasten?

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